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Datum des Inkrafttretens: 28. Februar 2024

iSpring-Webdienste-Abonnementvertrag

ACHTUNG: DIES IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG, DER VOR DER NUTZUNG DER ISPRING-WEBDIENSTE („DIENSTE“) VOLLSTÄNDIG GELESEN WERDEN SOLLTE. SIE (DER „KUNDE“) WERDEN HIERMIT AUFGEFORDERT, DIESE BEDINGUNGEN DES ISPRING-WEBDIENSTE-ABONNEMENTVERTRAGS (DER „VERTRAG“) ZU AKZEPTIEREN, DER DIE BEREITSTELLUNG VON MATERIAL AN ISPRING UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE HIERIN ALS „LIZENZGEBER“ BEZEICHNET WERDEN, SOWIE IHRE NUTZUNG DER WEBDIENSTE DES LIZENZGEBERS REGELT. 

INDEM SIE BEI DER REGISTRIERUNG IHRES ISPRING-KONTOS AUF DIE SCHALTFLÄCHE KLICKEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN UND WERDEN PARTEI DIESES VERTRAGS. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESER VERTRAG WIE JEDER VON IHNEN UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE VERTRAG DURCHSETZBAR IST. WENN SIE DIESEN VERTRAG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ABSCHLIESSEN, VERSICHERN SIE, DASS SIE BEFUGT SIND, DIE GENANNTE JURISTISCHE PERSON UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN; IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DER BEGRIFF „KUNDE“ AUF DIE GENANNTE JURISTISCHE PERSON UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN. WENN SIE NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN UND DIESE AKZEPTIEREN, HABEN SIE KEIN RECHT, DIE WEBDIENSTE ZU NUTZEN.

ALS KUNDE DÜRFEN SIE NICHT AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN, WENN SIE EIN DIREKTER KONKURRENT DES LIZENZGEBERS SIND, ES SEI DENN, DER LIZENZGEBER HAT DEM VORHER SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT. DARÜBER HINAUS DÜRFEN SIE NICHT AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN, UM DEREN VERFÜGBARKEIT, LEISTUNG ODER FUNKTIONALITÄT ZU ÜBERWACHEN, ODER ZU ANDEREN BENCHMARKING- ODER WETTBEWERBSZWECKEN.

  1. Definitionen

    „Aktiver Benutzer“ bezeichnet einen Endbenutzer, der während eines Abrechnungszeitraums auf die Softwaredienste oder einen Online-Kurs zugreift, unabhängig von der Anzahl der Zugriffe während dieses Abrechnungszeitraums, der Anzahl der Kurse, auf die während dieses Abrechnungszeitraums zugegriffen wird, oder unabhängig davon, ob der Endbenutzer den Online-Kurs abschließt oder nicht.

    „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet jede Person oder Einrichtung, die das Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht; „Kontrolle“ (einschließlich der entsprechenden Bedeutungen „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) bedeutet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, das Management oder die Geschäftspolitik zu lenken oder zu veranlassen (sei es durch den Besitz von Wertpapieren oder Partnerschafts- oder anderen Eigentumsanteilen, durch Verträge oder auf andere Weise).

    „Anwendung(en)“ bezeichnet die Anwendungen des Lizenzgebers und die Anwendungen von Drittanbietern.

    „Inhaltsbibliothek“ bezeichnet eine digitale Bibliothek, die sich im Besitz des Unternehmens befindet und von diesem betrieben wird, mit einer gezielten Sammlung digitaler Objekte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Komponenten: Bilder, Vorlagen, Symbole und Hintergründe (die „Inhaltsbibliothek-Komponenten“), die als Teil der Software des Lizenzgebers zu den Bedingungen dieses Vertrags und der iSpring Content Library Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bereitgestellt werden.

    „Verantwortlicher“ bezeichnet die juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung persönlicher Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften festlegt.

    „Kunde“ bezeichnet die Einzel- oder juristische Person, die die vom Lizenzgeber bereitgestellten Softwaredienste aktiviert und die Zahlungsverantwortung für den Lizenzgeber übernimmt.

    „Kundeninhalte“ bezeichnet alle visuellen, schriftlichen oder hörbaren Daten, Informationen oder Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Dokumente, Tabellenkalkulationen, Textnachrichten, Formulareinträge, Webseiten und ähnliches Material, die vom Kunden oder Endbenutzer auf die Softwaredienste hochgeladen, durch diese übertragen, öffentlich bekannt gegeben, verarbeitet oder in diese eingegeben werden.

    „Kundendaten“ sind elektronische Daten und Informationen, die vom oder für den Kunden an die Softwaredienste übermittelt oder vom oder für den Kunden unter Verwendung der Softwaredienste erfasst und verarbeitet werden, ausgenommen Inhalte.

    „Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerdokumentation und die zugehörigen Materialien oder Dateien, die sich auf die Softwaredienste beziehen und in schriftlicher, „Online“- oder elektronischer Form bereitgestellt werden.

    „Domänenalias“ bezeichnet einen zusätzlichen/alternativen Domänennamen, der für die Hauptdomäne der Website erstellt wurde.

    „DPA“ bezeichnet den Datenverarbeitungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber, der Teil dieses Vertrags ist, oder eine andere schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber über die Nutzung der Softwaredienste des Lizenzgebers.

    „Datenschutzgesetze und -vorschriften“ sind alle internationalen, nationalen, bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und seiner Mitgliedstaaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und ihrer Bundesstaaten sowie anderer anwendbarer Rechtsordnungen, jeweils in dem Umfang, der auf die Verarbeitung persönlicher Daten gemäß diesem Vertrag anwendbar ist.

    „Endbenutzer“ bezeichnet alle Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Softwaredienste autorisiert sind, für die der Kunde die Softwaredienste erworben hat und für die der Kunde (oder der Lizenzgeber auf Wunsch des Kunden) eine Benutzerkennung und ein Passwort bereitgestellt hat. Zu den Endbenutzern gehören beispielsweise die Mitarbeiter des Kunden, Berater, Auftragnehmer und Vertreter sowie Dritte, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt.

    „Endbenutzerdaten“ sind elektronische Daten und Informationen, die von einem Endbenutzer oder für einen Endbenutzer an die Softwaredienste übermittelt oder von einem Endbenutzer oder für einen Endbenutzer, der die Softwaredienste nutzt, erfasst und verarbeitet werden, ausgenommen Inhalte.

    „Anfängliche Laufzeit“ bezeichnet die erste Abonnementlaufzeit, wie sie in den Rechnungsstellungsbedingungen in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Softwaredienste angegeben ist.

    „Lizenzgeber“ ist die juristische Person von iSpring, die Inhaberin aller Rechte an den Softwarediensten ist und dem Kunden die Softwaredienste zur Verfügung stellt, d.h. iSpring Group FZCO, eine nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate eingetragene juristische Person, oder gegebenenfalls eine andere auf der Unternehmensseite angegebene Gesellschaft.

    „Anwendung(en) des Lizenzgebers“ bezeichnet andere, separate, vom Lizenzgeber entwickelte Anwendungen, die Sie für den Zugang zu den Daten Ihrer Softwaredienste unter Verwendung der Funktionen der LMS-Integration verwenden und/oder autorisieren.

    „LMS (Lernmanagementsystem)-Integrationen“ bezeichnet ein Modul zur Integration des LMS des Lizenzgebers mit oder in eine oder mehrere Anwendungen.

    „Schädlicher Code“ bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden anrichten sollen, wie z. B. Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde.

    „Online-Kursbibliothek“ bezeichnet eine digitale Online-Kursbibliothek, die sich im Besitz des Lizenzgebers befindet und von diesem betrieben wird, mit einer gezielten Sammlung von Online-Kursen zur Verwendung im iSpring Lernmanagementsystem (LMS) oder einem anderen LMS, das mit SCORM-konformen Kursen arbeitet, die zu den Bedingungen des iSpring Web Dienste Abonnementvertrags und des iSpring Online-Kursbibliothek Endbenutzer-Lizenzvertrags bereitgestellt werden.

    „Verarbeiter“ bezeichnet die juristische Person, die im Auftrag des Verantwortlichen persönliche Daten im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften verarbeitet.

    „Verlängerungszeitraum/Verlängerungszeiträume“ bezeichnet aufeinanderfolgende Verlängerungszeiträume, in denen der Kunde die Softwaredienste abonniert.

    „Software“ bezeichnet die aktuelle Version der Software des Lizenzgebers, die dem Kunden vom Lizenzgeber in Kombination mit den Softwarediensten zu den Bedingungen des iSpring-Endbenutzer-Lizenzvertrags zur Verfügung gestellt wird, der unter https://www.ispringlearn.de/ispring-eula verfügbar ist und dem alle Endbenutzer vor der Installation der Software zustimmen.

    „SSL-Zertifikat“ ist ein digitales Zertifikat, das die Identität einer Website authentifiziert und eine verschlüsselte Verbindung ermöglicht. SSL steht für Secure Sockets Layer, ein Sicherheitsprotokoll, das eine verschlüsselte Verbindung zwischen einem Webserver und einem Webbrowser herstellt.

    „Softwaredienste“ bezeichnet die jeweils aktuelle Version der Webdienste, des Lernmanagementsystems (LMS), der Softwareprogramme, die in den Softwarediensten enthalten oder über diese verfügbar sind, sowie andere damit verbundene Dienste, die dem Kunden vom Lizenzgeber gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Die Softwaredienste werden als Software-as-a-Service angeboten. Darüber hinaus können die Softwaredienste zusätzliche Dienste und Add-Ons enthalten, einschließlich Software von Drittanbietern, wie zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber auf Abonnement- oder Einzelfallbasis vereinbart.

    „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Softwaredienste angegebene Vertragslaufzeit, während der der Kunde die Softwaredienste abonniert.

    „Anwendung(en) von Drittanbietern“ bezeichnet alle Produkte oder Dienste, die von Drittanbietern entwickelt wurden, die Sie in oder über die Softwaredienste nutzen und/oder die Sie für den Zugang zu Ihren Daten der Softwaredienste autorisieren.

    „Testdienst“ bezeichnet einen Softwaredienst, der kostenlos zur Verfügung gestellt wird oder sich in der Entwicklungs- oder Evaluierungsphase befindet und mit „kostenlos“, „Demo“, „Test“, „Beta“ oder „Evaluation“ (oder einer ähnlichen Bezeichnung) gekennzeichnet ist.

    „Nutzung“ bedeutet den Zugriff auf und die Verwendung der Softwaredienste, das Herunterladen von Produkten oder das Hochladen von Material, das mit der Software verbunden ist, sowie andere damit verbundene Dienste.

    „Website-Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die auf der Website https://www.ispringlearn.de/nutzungsbedingungen verfügbaren Bedingungen, denen alle Benutzer durch Ausfüllen des Benutzerregistrierungsformulars (Erstellen eines Benutzerkontos) zustimmen. Soweit die Website-Nutzungsbedingungen dem Vertrag widersprechen, sind die Bedingungen des Vertrags maßgeblich.

    „Websites“ bezeichnet die Websites des Lizenzgebers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ispringsolutions.com, ispring.fr, ispringlearn.de, ispring.es, ispring.it, ispring.nl, ispingpro.com.br, ispring.pl, ispringlearn.com, ispringlearn.eu, ispring.com, ispring.eu, ispringcloud.com, ispringcloud.eu, ispringonline.com, ispringonline.eu, ispringmarket.com, ispringmarket.eu.

  2. Garantien und Haftungsausschlüsse
    1. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE. Der Lizenzgeber sichert zu und gewährleistet, dass (i) er die Softwaredienste in einer Weise erbringen wird, die den allgemeinen Industriestandards entspricht, die vernünftigerweise auf die Erbringung dieser Dienste anwendbar sind; (ii) er über alle Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, um die in diesem Vertrag gewährten Rechte und Lizenzen zu gewähren; (iii) die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Softwaredienste bei normaler Nutzung und unter normalen Umständen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren werden; (iv) die Dokumentation alle wesentlichen Funktionen der Softwaredienste korrekt und vollständig wiedergibt; (v) er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag alle anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, Regeln und Vorschriften einhält; und (v) die Softwaredienste nach Kenntnis des Lizenzgebers keine Viren, Trojaner, Zeitbomben oder andere Codes, Programme oder Mechanismen, die den Betrieb von Computersystemen stören, modifizieren, löschen, schädigen oder anderweitig behindern, enthalten und an den Kunden oder seine Systeme übertragen werden.
    2. MIT AUSNAHME VON GARANTIEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER KLAUSELN, DIE NACH DEM FÜR SIE IN IHRER RECHTSORDNUNG GELTENDEN RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, WERDEN DIE SOFTWAREDIENSTE, DIE DOKUMENTATION UND DIE INHALTE „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT UND DER LIZENZGEBER MACHT KEINE VERSPRECHUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, WEDER DURCH GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, BRAUCH, GEPFLOGENHEITEN ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DIE SOFTWAREDIENSTE ODER DEREN INHALTE ODER AUF SONSTIGES MATERIAL, DAS IHNEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ODER ANDERWEITIG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. SIE ÜBERNEHMEN ALLE RISIKEN UND DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWAREDIENSTE, UM DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN, SOWIE FÜR DIE NUTZUNG UND DIE ERGEBNISSE DER SOFTWAREDIENSTE. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE SOFTWAREDIENSTE FEHLERFREI ODER FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFÄLLEN SIND ODER DASS SIE MIT EINER BESTIMMTEN HARDWARE ODER SOFTWARE KOMPATIBEL SIND. DER LIZENZGEBER LEHNT IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER INTEGRATION, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF DIE SOFTWAREDIENSTE UND DAS BEGLEITENDE SCHRIFTLICHE MATERIAL ODER DEREN NUTZUNG. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN SIND EINSCHRÄNKUNGEN STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. SIE ERKENNEN HIERMIT AN, DASS DIE SOFTWARE- UND SUPPORTDIENSTE AUFGRUND EINER VIELZAHL VON FAKTOREN NICHT VERFÜGBAR SEIN ODER WERDEN KÖNNEN, INSBESONDERE AUFGRUND VON REGELMÄSSIGEN SYSTEMWARTUNGEN (GEPLANT ODER UNGEPLANT), HÖHERER GEWALT, TECHNISCHEM VERSAGEN DER SOFTWAREDIENSTE, DER TELEKOMMUNIKATIONSINFRASTRUKTUR ODER AUFGRUND VON VERZÖGERUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN, DIE AUF VIREN, DENIAL-OF-SERVICE-ATTACKEN, ERHÖHTER ODER SCHWANKENDER NACHFRAGE SOWIE HANDLUNGEN UND UNTERLASSUNGEN VON DRITTEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DER LIZENZGEBER LEHNT DAHER AUSDRÜCKLICH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN BEZUG AUF DIE VERFÜGBARKEIT, ZUGÄNGLICHKEIT ODER LEISTUNG DES SYSTEMS UND/ODER DER SOFTWAREDIENSTE AB. DER LIZENZGEBER LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR DEN VERLUST VON DATEN WÄHREND DER KOMMUNIKATION SOWIE JEGLICHE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS DEM VERSÄUMNIS DES LIZENZGEBERS ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, IHNEN GENAUE ODER VOLLSTÄNDIGE INFORMATIONEN ZU ÜBERMITTELN.
    3. Die Softwaredienste können Hinweise auf bestimmte Produkte und Dienste des Lizenzgebers enthalten, die in einem bestimmten Land möglicherweise nicht (ohne weiteres) verfügbar sind. Ein solcher Verweis bedeutet nicht, dass diese Produkte oder Dienste zu irgendeinem Zeitpunkt in einem bestimmten Land verfügbar sind, und garantiert auch nicht, dass dies der Fall ist.
  3. Haftungsbeschränkung
    1. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag festgelegten Einschränkungen haftet jede Partei nur für direkte Schäden.
    2. BEGRENZTE HAFTUNG, KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. DER KUNDE ÜBERNIMMT DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER SOFTWAREDIENSTE UND DER IN DEN SOFTWAREDIENSTEN ENTHALTENEN ODER DURCH DIE SOFTWAREDIENSTE ERSTELLTEN INFORMATIONEN DURCH DEN KUNDEN SOWIE AUS DER INTERAKTION (ODER DER NICHT ORDNUNGSGEMÄSSEN INTERAKTION) MIT ANDERER HARDWARE ODER SOFTWARE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VOM LIZENZGEBER ODER EINER DRITTEN PARTEI BEREITGESTELLT WURDE. DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG, BEEINTRÄCHTIGUNG ODER AUSFALL VON HARDWARE ODER SOFTWARE, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST, REPARATURKOSTEN, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN, ZEITWERT ODER SONSTIGE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWAREDIENSTE ODER DER INKOMPATIBILITÄT DER SOFTWAREDIENSTE MIT HARDWARE, SOFTWARE ODER NUTZUNG ERGEBEN, SELBST WENN DIE BETREFFENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR ALLE SCHÄDEN AUS EINEM ODER MEHREREN KLAGEGRÜNDEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE VOM KUNDEN AN DEN LIZENZGEBER GEZAHLTEN GEBÜHREN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, GILT DIE OBIGE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE. JEDE KLAGE, DIE GEGEN EINE DER PARTEIEN IN BEZUG AUF ODER IN VERBINDUNG MIT DEN SOFTWAREDIENSTEN ERHOBEN WIRD, MUSS INNERHALB VON ZWEI (2) JAHREN NACH ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES EINGELEITET UND DER ANDEREN PARTEI SCHRIFTLICH MITGETEILT WERDEN.
    3. Bei wesentlichen Mängeln, die die Nutzung der Softwaredienste durch den Kunden erheblich beeinträchtigen und die dem Lizenzgeber zuzurechnen sind, wird der Lizenzgeber wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Mangel zu beheben. Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers vorliegt, übernimmt der Lizenzgeber im Übrigen keine Verantwortung für Mängel oder Unzulänglichkeiten der Softwaredienste. Die Fehlermeldung muss vom Kunden gemäß den vom Lizenzgeber angekündigten Anweisungen und innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Fehlers erfolgen.
    4. Bei Betriebsstörungen oder Fehlern, die den Datenverkehr behindern und die nicht auf ein Verschulden des Lizenzgebers zurückzuführen sind, hat der Kunde keinen Anspruch auf Zahlungsminderung, Schadensersatz oder sonstige Sanktionen.
    5. Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag, einschließlich des DPA, ist, mit Ausnahme von Ansprüchen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, der Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen durch eine Partei oder der Haftung einer Partei gemäß dem DPA und den Datenschutzgesetzen und -vorschriften, unter allen Umständen auf unmittelbare Verluste in einer Höhe beschränkt, die den vereinbarten Gebühren entspricht, die vom Kunden für die Softwaredienste während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor der Vertragsverletzung, die eine Partei zu Schadensersatz berechtigt, gezahlt wurden. Das Vorstehende schränkt die Verpflichtungen jeder Partei gemäß Abschnitt 13 unten nicht ein.
    6. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss von stillschweigenden Garantien oder Beschränkungen nicht zulässig, sodass die oben genannten Beschränkungen möglicherweise für keine der Parteien gelten.
  4. Lizenzerteilung
    1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages oder einer entsprechenden Rechnung oder Verpackung für die Softwaredienste gewährt der Lizenzgeber dem Kunden hiermit ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes, weltweites Recht, die Softwaredienste zu nutzen und den Endbenutzern den Fernzugriff und die Nutzung der Softwaredienste für die eigenen Projekte des Kunden zu ermöglichen.
    2. Wartung. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Wartungsaktivitäten in Bezug auf die Softwaredienste von Zeit zu Zeit notwendig oder angemessen sein können, einschließlich der Behebung von Bugs, Software-Updates, Funktionsaktualisierungen und der Hinzufügung neuer Anwendungen und neuer Module. In den meisten Fällen ist die Infrastruktur des Lizenzgebers so ausgelegt, dass Aktualisierungen durch die Technik- und Supportteams des Lizenzgebers unterstützt werden, ohne dass die Softwaredienste unterbrochen werden müssen. Wenn solche Wartungsarbeiten nach vernünftigem Ermessen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung des Softwaredienstes durch den Kunden haben, ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, den Kunden über solche Wartungsarbeiten zu informieren, obwohl er dies in der Regel mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus tut. Wenn der Lizenzgeber nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Wartungsarbeiten eine Nichtverfügbarkeit oder einen Ausfall der Softwaredienste von mehr als zehn (10) aufeinanderfolgenden Minuten erfordern, wird der Lizenzgeber den Kunden im Voraus davon in Kenntnis setzen. Der Lizenzgeber wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um routinemäßige geplante Wartungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen.
    3. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, nach eigenem Ermessen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Softwaredienste rund um die Uhr an sieben (7) Tagen in der Woche über das Internet verfügbar sind. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die die vorgenannte Zugänglichkeit beeinträchtigen, wenn der Lizenzgeber dies aus technischen, wartungstechnischen, betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen für erforderlich hält. Der Kunde ist sich bewusst und erkennt an, dass der Zugang des Kunden zum Internet nicht garantiert werden kann und dass der Lizenzgeber in keinem Fall für Mängel an den eigenen Internetverbindungen oder Geräten des Kunden haftet.
    4. Der Kunde ist berechtigt, Endbenutzern mit oder ohne Vergütung durch Endbenutzer Zugang zu den Inhalten des Kunden und den Softwarediensten zu gewähren. Der Kunde ist sich bewusst und erkennt an, dass er für die Endbenutzer, denen er Zugang zu den Softwarediensten gewährt, voll haftet. Der Kunde darf einem Endbenutzer für die Nutzung der Softwaredienste keine Gebühren in Rechnung stellen, die über die direkten Kosten des Kunden für den Lizenzgeber für die Teilnahme des Endbenutzers hinausgehen.
    5. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Unterauftragnehmer, einschließlich Drittanbieter von Software, mit der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu beauftragen. Der Lizenzgeber haftet für die Arbeiten und Dienste der Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie für seine eigenen Arbeiten und Dienste.
    6. Kundenbetreuung. Der Lizenzgeber wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Ihnen E-Mail-Support und Wartungsdienste für die Softwaredienste in Übereinstimmung mit seinen Standardpraktiken und den Wartungs- und Supportbedingungen für iSpring-Software („Wartungs- und Supportbedingungen“) zur Verfügung zu stellen, die Sie unter https://www.ispringlearn.de/support-dienste-bedingungen finden.
    7. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen oder Aktualisierungen in Bezug auf den Inhalt der Softwaredienste oder deren Format vorzunehmen.
    8. Andere iSpring-Angebote. Sie können während der Laufzeit Ihres Abonnements Zugang zu weiteren iSpring-Angeboten haben, wenn diese verfügbar sind, oder auch nicht. Der Zugang zu, die Nutzung von und jede Lizenz zur Nutzung oder Installation von zusätzlichen iSpring-Angeboten, die während eines aktiven Abonnementzeitraums zur Verfügung gestellt werden, endet und endet sofort, wenn das aktive Abonnement endet.
      1. Domänenalias. Auf Anfrage des Kunden kann der Lizenzgeber die Domäne des Kunden als Domänenalias für das Konto des Kunden für Softwaredienste einrichten und Dienste für eine sichere verschlüsselte Verbindung zum Konto des Kunden für Softwaredienste unter Verwendung eines SSL-Zertifikats bereitstellen. Der Kunde zahlt die Gebühren für diese Dienste in der Höhe und zu den Bedingungen, die in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Softwaredienste angegeben sind.

        Der Lizenzgeber erhält vom Kunden über eine Internetverbindung Zugang zum Server des Kunden, um den Domänenalias des Kundenkontos der Softwaredienste zu installieren.

        Für die sichere verschlüsselte Verbindung zu den Softwarediensten des Kunden verwendet der Lizenzgeber ein SSL-Zertifikat, das von einer alternativen Zertifizierungsstelle generiert wurde. Verwendet der Lizenzgeber bei der Erbringung dieser Dienste das vom Kunden bereitgestellte SSL-Zertifikat, so hat der Kunde spätestens 7 (sieben) Kalendertage vor dem Ablaufdatum des bei der Erbringung der Dienste bereitgestellten SSL-Zertifikats ein aktualisiertes SSL-Zertifikat bereitzustellen. Wird das SSL-Zertifikat nicht innerhalb der oben angegebenen Uhrzeit zur Verfügung gestellt, hat der Lizenzgeber das Recht, ein SSL-Zertifikat zu verwenden, das von einer anderen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.

      2. LMS-Integrationen.

        A) Nutzung von Anwendungen und LMS-Integrationen. Sie haben die Möglichkeit, Anwendungen zu erwerben oder zu nutzen und die Nutzung bestimmter LMS-Integrationen über die Softwaredienste zu autorisieren, wofür zusätzliche Gebühren anfallen können. Anwendungen von Drittanbietern, die Ihnen über die Softwaredienste verfügbar gemacht werden, unterliegen den Geschäftsbedingungen des Drittanbieters, einschließlich seiner Datenschutzrichtlinie. Die Anwendungen des Lizenzgebers, die Ihnen verfügbar gemacht werden, unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen, die diesem Vertrag beigefügt sind. Einige Anwendungen erfordern die Nutzung von oder den Zugang zu bestimmten Daten Ihrer Softwaredienste. Für die Zwecke dieses Vertrages gelten die LMS-Integrationen nicht für Softwaredienste-Testversionen, die keinen Zugang zu den LMS-Integrationen beinhalten.

        B) Lizenz, die Sie durch die Nutzung der Anwendungen und der LMS-Integrationen gewähren. Der Lizenzgeber kann einen Dienst für die LMS-Integrationen nutzen (und Drittanbietern zur Verfügung stellen), um unter anderem bestimmte Interoperabilität, Datenintegration und den Zugang zu Daten zwischen den Softwarediensten und der jeweiligen Anwendung zu erleichtern. Durch die Anmeldung oder die Nutzung einer Anwendung eines Drittanbieters erklären Sie sich damit einverstanden, dass: (i) der Anbieter der Drittanbieteranwendung Zugang zu Ihren Daten der Softwaredienste hat und diese nutzt, um Ihnen die jeweilige Drittanbieteranwendung oder damit verbundene Dienste gemäß den Bedingungen der Drittanbieteranwendung zur Verfügung zu stellen; und (ii) der Anbieter der Drittanbieteranwendung Ihre Daten aus der Drittanbieteranwendung an iSpring zur Nutzung durch den Lizenzgeber gemäß den Bedingungen dieses Vertrags übertragen darf. Sie räumen dem Lizenzgeber alle Rechte ein, Ihre Daten aus den Softwarediensten in dem Maße zu nutzen, wie es zur Erleichterung der LMS-Integration in Drittanbieteranwendungen erforderlich ist, und Sie erkennen an, dass Drittanbieteranwendungen in einem Land angesiedelt sein können, das nicht über angemessene Sicherheitskontrollen zum Schutz Ihrer Daten aus den Softwarediensten verfügt. Bitte überprüfen Sie die Bedingungen der Drittanbieteranwendungen sorgfältig. Wenn Sie mit den Bedingungen einer Drittanbieter-Anwendung nicht einverstanden sind, sollten Sie die Drittanbieter-Anwendung nicht nutzen oder auf sie zugreifen oder ihr den Zugang zu Ihren Daten der Softwaredienste gestatten. Bei technischen Problemen mit der Drittanwendung oder LMS-Integrationen zu und von den Softwarediensten und der Drittanwendung wenden Sie sich bitte an den Anbieter der Drittanwendung.

        C) Der Lizenzgeber trägt keine Verantwortung für Anwendungen von Drittanbietern oder damit verbundene Datenübertragungen. Sie erklären sich damit einverstanden und erkennen an, dass (i) der Lizenzgeber keine Kontrolle über die Anwendungen Dritter hat und (ii) der Lizenzgeber die Anwendungen Dritter nicht befürwortet oder empfiehlt, auch wenn diese über die Dienste des Lizenzgebers oder andere Produkte oder Websites vermarktet oder vertrieben werden oder anderweitig mit iSpring in Verbindung stehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Anbieter von Drittanwendungen und nicht iSpring die alleinige Verantwortung für die Übertragung oder gemeinsame Nutzung Ihrer Softwaredaten mit einer oder mehreren Anwendungen (die „Datenübertragung“), die Leistung der Drittanwendung (einschließlich des technischen Supports), den Inhalt der Website(s) des Anbieters der Drittanwendung und die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten tragen. iSpring haftet nicht für Schäden, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die sich aus den Drittanbietern oder Drittanwendungen ergeben.

        D) Nutzung der Anwendungen muss mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen. Sie verpflichten sich, (i) alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten, (ii) die Anwendungen nicht in einer Weise zu nutzen, die die Rechte von iSpring, eines Drittanbieters von Anwendungen oder eines anderen Drittanbieters verletzen würde, und (iii) die Anwendungen in keiner Weise zur Förderung krimineller, betrügerischer oder sonstiger widerrechtlicher Aktivitäten zu nutzen.

  5. Kontobedingungen
    1. Abonnements. Sofern in den geltenden Rechnungsstellungsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, a) werden Softwaredienste als Abonnements erworben, b) können während einer Abonnementlaufzeit Abonnements zu denselben Preisgestaltungen wie die zugrundeliegenden Abonnements hinzugefügt werden, und zwar anteilig für den Teil der Abonnementlaufzeit, der zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Abonnements verbleibt, und c) enden alle hinzugefügten Abonnements zum selben Zeitpunkt wie die zugrundeliegenden Abonnements.
    2. Nutzungseinschränkungen. Für die Softwaredienste gelten Nutzungseinschränkungen, die in den jeweiligen Rechnungsstellungsbedingungen angegeben sind. Sofern nicht anders angegeben, a) bezieht sich eine Mengenangabe in den Rechnungsstellungsbedingungen auf Endbenutzer, und die Softwaredienste dürfen nicht von mehr als dieser Anzahl von Endbenutzern in Anspruch genommen werden, b) darf das Passwort eines Endbenutzers nicht an andere Personen weitergegeben werden, und c) kann eine Endbenutzer-Identifikation nach vorheriger Benachrichtigung des Lizenzgebers einer neuen Person zugewiesen werden, die eine Person ersetzt, die die laufende Nutzung der Softwaredienste nicht mehr benötigt. Überschreitet der Kunde eine vertraglich festgelegte Anzahl von Endbenutzern, so wird er auf Verlangen des Lizenzgebers unverzüglich zusätzliche Mengen der betreffenden Softwaredienste in Rechnung stellen und/oder die Rechnung für die übermäßige Nutzung bezahlen.
    3. Nutzung der Inhaltsbibliothek und der Online-Kursbibliothek. Die in der Software enthaltene Inhaltsbibliothek und die Online-Kursbibliothek sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und sind durch die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten und internationale Urheberrechtsgesetze und anwendbare Verträge geschützt. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, beschränkte, weltweite, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung zur Nutzung der Inhaltsbibliothek gemäß den Bedingungen des iSpring Endbenutzer-Lizenzvertrags für die Inhaltsbibliothek und/oder der Online-Kursbibliothek gemäß den Bedingungen des iSpring Endbenutzer-Lizenzvertrags für die Online-Kursbibliothek.
  6. Kundenpflichten
    1. Der Kunde muss stets die Sicherheits- und Verwaltungsvorschriften einhalten, die ihm bei der Registrierung, per E-Mail, auf der Website oder auf andere Weise mitgeteilt werden. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die Endbenutzer über diese Vorschriften zu informieren und die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Endbenutzer zu gewährleisten.
    2. Der Kunde stellt sicher, dass alle Angaben zu seinen persönlichen Daten, Kontaktinformationen, Abrechnungsinformationen (diese Informationen werden als „Kundendaten“ bezeichnet) und Endbenutzerdaten korrekt, wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig sind, und verpflichtet sich, diese Informationen zu aktualisieren, sobald dies wirtschaftlich vertretbar ist, wenn Änderungen an diesen Informationen auftreten. Wenn der Kunde oder ein Endbenutzer unwahre, ungenaue, nicht aktuelle oder unvollständige Angaben macht oder der Lizenzgeber den begründeten Verdacht hat, dass diese Angaben unwahr, ungenau, nicht aktuell oder unvollständig sind, hat der Lizenzgeber das Recht, das Konto des Kunden oder des Endbenutzers auszusetzen oder zu kündigen und die derzeitige oder zukünftige Nutzung der Softwaredienste oder eines Teils davon zu verweigern.
    3. Die Informationen, die der Kunde oder der Endbenutzer dem Lizenzgeber während des Registrierungsprozesses zur Verfügung stellt, helfen dabei, Inhalte, Kundendienst und Netzwerkmanagement anzubieten. Weitere Informationen darüber, wie der Lizenzgeber die Daten des Kunden und des Endbenutzers nutzt, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie des Lizenzgebers unter https://www.ispringlearn.de/datenschutz.
    4. Der Kunde ist für die Aktivitäten des Kunden und der Endbenutzer, einschließlich Minderjähriger, die mindestens 16 Jahre alt sind, innerhalb der Softwaredienste verantwortlich und muss die Softwaredienste in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen in diesem Zusammenhang nutzen. Der Kunde und/oder die Endbenutzer tragen die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, die sie in die Softwaredienste hochladen, über diese übertragen, öffentlich bekannt geben, verarbeiten oder in diese eingeben.
    5. Der Kunde ist für die Überwachung seiner Inhalte verantwortlich und haftet gegenüber dem Lizenzgeber dafür, dass die an die Softwaredienste übertragenen oder innerhalb der Softwaredienste verarbeiteten Inhalte, die von dem Kunden und/oder den Endbenutzern verarbeitet werden, keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltendes Recht verstoßen, und dass der Kunde und die Endbenutzer über die erforderlichen Lizenzen von Dritten verfügen, die für die Verarbeitung der Inhalte/Nutzung der Softwaredienste erforderlich sind.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, die Softwaredienste so zu nutzen, dass eine solche Nutzung andere Computerkommunikationen oder Mobiltelefonkommunikationen oder die zur Bereitstellung und Nutzung der Softwaredienste eingesetzten Geräte nicht verhindert oder stört.
    7. Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass es ihm nicht gestattet ist, die Softwaredienste zu nutzen, um Material zu gewinnen, das gegen geltendes nationales Recht verstößt.
    8. Der Kunde verpflichtet sich, die Softwaredienste nicht in einer Weise zu nutzen, die zu einer Verletzung der Urheberrechte Dritter führen kann, die eine Verbreitung von Geschäftsgeheimnissen darstellt, die einen Dritten zu einer Straftat oder zur Teilnahme an einer Straftat anstiften kann oder die als Bedrohung verstanden werden kann, oder die Softwaredienste in einer anderen Weise zu nutzen, die nicht mit dem beabsichtigten Zweck vereinbar ist.
    9. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Softwarediensten nur denjenigen Endbenutzern zu gewähren, die das Registrierungsformular ausgefüllt und damit diesem Vertrag zugestimmt haben. Endbenutzerkonten dürfen nicht von mehr als einem (1) einzelnen Endbenutzer gemeinsam genutzt werden, ein einzelnes Endbenutzerkonto, das von mehreren Personen gemeinsam genutzt wird, ist nicht zulässig. Der Kunde ist für die Verwaltung der Rechte der Endbenutzer zur Nutzung der Softwaredienste verantwortlich.
    10. Der Kunde bleibt für die Nutzung der Softwaredienste durch die Endbenutzer im Rahmen dieses Vertrags verantwortlich und stellt sicher, dass die Benutzer ihre Verpflichtungen gegenüber dem Lizenzgeber erfüllen.
    11. Der Kunde kann separate Endbenutzerkonten für so viele Endbenutzer einrichten, wie der Kundenplan zulässt. Ein Endbenutzerkonto ist ein vom Kunden eingerichtetes Konto, über das Endbenutzer Zugang zu den Softwarediensten unter dem Kundenkonto erhalten und diese nutzen können.
    12. Der Kunde ist verpflichtet, den Lizenzgeber über jeden vermuteten Verstoß gegen diese Bestimmungen zu informieren.
  7. Sicherheit, Passwörter
    1. Der Kunde oder jeder Endbenutzer erhält nach Abschluss des Registrierungsprozesses ein Passwort und Kontobezeichnungen. Der Kunde oder jeder Endbenutzer ist allein für die Wahrung der Vertraulichkeit seines/seiner Kontos und Passwörter verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter dem Passwort oder der Benutzerkennung des Kunden oder Endbenutzers stattfinden.
    2. Der Kunde stellt sicher, dass Endbenutzerkennungen, Passwörter und gleichwertige Daten, die der Kunde in Verbindung mit der Registrierung erhalten hat, auf sichere Weise gespeichert und verwendet werden und nicht von Dritten eingesehen und dadurch genutzt werden können. Der Kunde haftet für jede unbefugte Nutzung der Softwaredienste. Der Lizenzgeber haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen durch den Kunden ergeben.
    3. Besteht der Verdacht, dass ein Unbefugter von einer Benutzerkennung und/oder einem Passwort Kenntnis erlangt hat, so hat der Kunde den Lizenzgeber unverzüglich darüber zu informieren und diese Benutzerkennung und/oder dieses Passwort zu ändern.
    4. Der Kunde haftet für Verluste oder Schäden, die dem Lizenzgeber entstehen, wenn der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig die Kennung bzw. das Passwort eines Endbenutzers an einen Dritten weitergibt oder wenn die Kennung und das Passwort eines Endbenutzers auf andere Weise einem Unbefugten bekannt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt den Lizenzgeber unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass dies geschehen ist.
    5. Der Lizenzgeber ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Softwaredienste den einschlägigen Industriestandards entspricht.
  8. Nutzungsbeschränkungen

    Der Kunde wird (a) die Softwaredienste keinen anderen Personen als Kunden oder Endbenutzern zur Verfügung stellen oder zu deren Gunsten nutzen, (b) die Softwaredienste nicht verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben, vermieten oder verleasen und die Softwaredienste nicht in ein Dienst- oder Outsourcing-Angebot einbeziehen, (c) die Softwaredienste nicht dazu nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig widerrechtliches oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen oder um Material zu speichern oder zu übertragen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, (d) die Softwaredienste nicht dazu nutzen, um schädlichen Code zu speichern oder zu übertragen, (e) die Integrität oder Leistung der Softwaredienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter nicht stören oder unterbrechen, (f) nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Softwarediensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, (g) den direkten oder indirekten Zugang zu den Softwarediensten oder deren Nutzung in keiner Weise gestatten, die eine vertragliche Nutzungsbeschränkung umgeht, (h) die Softwaredienste oder Teile, Funktionen oder Benutzeroberflächen davon nicht kopieren, (i) kein Framing oder Spiegeln eines Teils eines Softwarediensts durchführen, mit Ausnahme von Framing in kundeneigenen Intranets oder anderweitig für kundeninterne Geschäftszwecke oder wie in der Dokumentation gestattet, (k) nicht auf die Softwaredienste zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu entwickeln, und (l) kein Reverse Engineering an den Softwarediensten vornehmen (soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist). Der Kunde darf die Softwaredienste nicht für illegale oder nicht autorisierte Zwecke nutzen. Der Kunde darf bei der Nutzung der Softwaredienste nicht gegen Gesetze in seiner Gerichtsbarkeit verstoßen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsgesetze).

  9. Testdienste
    1. Wenn Sie sich auf der Website für Testdienste registrieren, stellt Ihnen der Lizenzgeber einen oder mehrere Softwaredienste auf Testbasis kostenlos zur Verfügung, und zwar bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) dem Ende des Testzeitraums, für den Sie sich für die Nutzung der betreffenden Softwaredienste registriert haben, oder (b) dem Beginn der von Ihnen bestellten Abonnements für diese Softwaredienste. Zusätzliche Bedingungen für die Testversion können auf der Webseite zur Registrierung der Testversion erscheinen. Diese zusätzlichen Bedingungen werden durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen und sind rechtsverbindlich. Eine natürliche oder juristische Person darf nicht mehr als ein Testkonto unterhalten.
    2. Softwaredienste als Testversionen werden ausschließlich „wie besehen“ zur Verfügung gestellt. Sie sind berechtigt, einen Softwaredienst als Testversion in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen bestimmte Funktionen eines Softwarediensts als Testversion zu deaktivieren und Ihr Recht auf Nutzung desselben zeitlich zu begrenzen. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Softwaredienst als Testversion kostenlos zur Verfügung gestellt wird, lehnt der Lizenzgeber alle Garantien, Zusicherungen und Haftungen ab, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind, und der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung eines Softwarediensts als Testversion.
    3. ALLE DATEN, DIE SIE IN DIE DIENSTE EINGEBEN, ALLE INHALTE, DIE SIE ÜBER DIE SOFTWAREDIENSTE ZUR VERFÜGUNG STELLEN, UND ALLE ANPASSUNGEN, DIE SIE WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION AN DEN SOFTWAREDIENSTEN VORGENOMMEN HABEN, GEHEN DAUERHAFT VERLOREN, ES SEI DENN, SIE ERWERBEN VOM LIZENZGEBER EIN ABONNEMENT FÜR DIESELBEN SOFTWAREDIENSTE, DIE VON DEN SOFTWAREDIENSTEN ALS TESTVERSION ABGEDECKT WERDEN, ODER SIE KAUFEN AKTUALISIERTE DIENSTE ODER EXPORTIEREN DIESE DATEN VOR DEM ENDE DES TESTZEITRAUMS.
  10. Kunden- und Endbenutzer-Inhalte
    1. Durch den Abschluss dieses Vertrages und das Hochladen, Senden, Bereitstellen oder anderweitige Verfügbarmachen der Inhalte des Kunden und des Endbenutzers für den Lizenzgeber weisen der Kunde und der Endbenutzer den Lizenzgeber an und ermächtigen ihn, die Inhalte zu hosten, zwischenzuspeichern, weiterzuleiten, zu übertragen, zu speichern, zu kopieren, vorzuführen und anzuzeigen, um (i) die Inhalte auf den Servern des Lizenzgebers zu hosten, (ii) die Inhalte zu indizieren. Der Kunde sichert hiermit zu und gewährleistet, dass (i) der Kunde über alle erforderlichen Rechte, Titel und/oder Interessen (einschließlich aller Eigentumsrechte) am Inhalt verfügt, um dieses Recht zu gewähren; (ii) in der gewährten Form und bei der Verwendung in Verbindung mit der Website des Lizenzgebers, den Softwarediensten und den Produkten keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und dies auch in Zukunft nicht tun wird; und (iii) dass die Gewährung der Lizenz durch den Kunden und die Nutzung des Inhalts, wie durch das Recht autorisiert, kein Gesetz verletzt (einschließlich, ohne Einschränkung, Datenschutz-, Exportkontroll-, Obszönitäts- und Anti-Spam-Gesetze), (iv) dass die Lizenz nicht gegen eine Vereinbarung oder Anordnung verstößt, an die der Kunde gebunden ist oder an die der Kunde oder sein Vermögen gebunden sind, noch die Zustimmung einer Person, Organisation oder Regierungsbehörde erfordert und (v) dass der Inhalt vom Kunden für jegliche geschäftliche Zwecke genutzt werden kann. Der Kunde sichert dem Lizenzgeber außerdem Folgendes zu und gewährleistet es: (a) der Kunde ist mindestens 16 Jahre alt, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt; (b) alle vom Kunden dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Informationen sind korrekt und aktuell (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Informationen, die der Kunde im Registrierungsformular angibt); (c) der Inhalt ist weder ganz noch teilweise pornografisch oder obszön; (d) der Kunde verfügt über die notwendigen Rechte und wird weiterhin über sie verfügen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheber-, Marken- und Publizitätsrechte an den Inhalten, um diesen Vertrag abzuschließen und die hierin gewährten Rechte zu gewähren; (e) der Kunde hat das gesetzliche Recht und die Befugnis, diesen Vertrag abzuschließen, die vom Kunden im Rahmen des Vertrags verlangten Handlungen vorzunehmen und die in diesem Vertrag beschriebenen Rechte und Lizenzen zu gewähren.
    2. Gelegentlich kann der Lizenzgeber den Kunden um die schriftliche Erlaubnis bitten, die Inhalte, Kurse, Designs und Anpassungen für Werbe- und/oder Marketingzwecke zu verwenden.
    3. Moderation und Entfernung negativer Inhalte. (a) Von Dritten gesendete Beschwerden über Negative Inhalte des Kunden oder Endbenutzers (nachfolgend - Negative Inhalte) werden vom Lizenzgeber maximal 7 (sieben) Werktage lang bearbeitet und gelöst; (b) der Lizenzgeber wird eine wirtschaftlich angemessene Uhrzeit verwenden, um den Kunden über die eingegangenen Beschwerden über die Negativen Inhalte zu informieren, die moderiert oder entfernt werden müssen; (c) Liegt die Einwilligung des Kunden zur Entfernung des betreffenden Negativen Inhalts vor oder wurde eine solche Einwilligung nicht innerhalb von 3 (drei) Werktagen, nachdem der Lizenzgeber den Kunden informiert hat, eingeholt, werden solche Negativen Inhalte, die nicht den Bedingungen in Abschnitt 10.4 dieses Vertrags nicht entsprechen, werden vom Lizenzgeber unverzüglich gelöscht; (d) Wenn die Einwilligung zur Entfernung des negativen Inhalts nicht beim Lizenzgeber eingegangen ist, erhält der Kunde eine Frist von 3 (drei) Werktagen, um diesen negativen Inhalt abzuändern. Geänderte Inhalte müssen vom Lizenzgeber auf die Einhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 10.4 dieses Vertrages überprüft werden; wenn die Inhalte des Kunden nach Abänderungen nicht den Bestimmungen von Abschnitt 10.4 dieses Vertrages entsprechen, wird der Lizenzgeber diese Inhalte unverzüglich löschen.
    4. Unter negativem Inhalt ist jegliches Material zu verstehen, das unter anderem Folgendes enthält: Drohungen mit Diebstahl, Vandalismus, körperlichem Schaden oder finanziellem Verlust; Aufforderung zum Selbstmord oder zur Selbstverletzung von sich selbst, anderen oder Tieren sowie Bilder von solchen Verletzungen und andere schockierende Inhalte; persönliche Informationen über andere, die zum Zweck der Erpressung oder Belästigung veröffentlicht werden, einschließlich Drohungen, intime Bilder zu veröffentlichen; Propaganda für illegale Aktivitäten und kriminelle Organisationen, einschließlich Terrorismus; Informationen über die Nutzung oder den Verkauf von Drogen, Angebote zum Kauf oder Verkauf von Waffen, Munition oder Sprengstoff; Spam, Betrug oder irreführende Informationen; Belästigung, sexuelle Ausbeutung von Kindern oder Erwachsenen und Kinderpornografie; Verletzungen von Urheberrechten oder Markenrechten; andere Verletzungen dieses Vertrags und der geltenden Gesetze.
    5. Urheberrecht und Schutz des geistigen Eigentums DMCA Takedown Mitteilung

      iSpring hält sich an die Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act, die für Internet-Dienstanbieter gelten (17 U.S.C. § 512, in der jeweils gültigen Fassung). Wenn Sie der Meinung sind, dass die auf den iSpring Sites oder Webdiensten verfügbaren Inhalte Ihr Urheberrecht verletzen, können Sie iSpring eine Mitteilung senden, in der Sie die Entfernung der Inhalte oder die Sperrung des Zugangs zu diesen Inhalten anfragen.

      Wenn Sie der Meinung sind, dass eine solche Mitteilung zu Unrecht gegen sie eingereicht wurde, erlaubt Ihnen der DMCA, eine Gegenmitteilung an iSpring zu senden. Mitteilungen und Gegenmitteilungen müssen die Anforderungen des DMCA erfüllen. iSpring empfiehlt Ihnen, Ihren Rechtsberater zu konsultieren, bevor Sie eine Mitteilung oder Gegenmitteilung einreichen. Falsche Angaben können erhebliche Strafen nach sich ziehen. Es gehört zu den Grundsätzen von iSpring, Ihr Konto unter bestimmten Umständen zu kündigen, wenn Sie mehrfache Verstöße begangen haben. Gemäß 17 U.S.C. 512(c). ist der von iSpring benannte Copyright Agent unter folgender Adresse zu erreichen: dmca.agent@ispring.com

      Die Anleitung, wie Sie eine Takedown Notice senden, sowie das Muster einer Take Down Notice finden Sie unter https://www.ispringsolutions.com/legal/dmca_notice

  11. Eigentumsrechte
    1. Für den Lizenzgeber. Urheberrechte, Markenrechte und alle anderen Eigentumsrechte an den Softwarediensten und der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Dienste, Audio, Video, Text, Fotos, spezifische Inhalte, Produkte, Materialien, Dienste oder Informationen, die in den Softwarediensten enthalten oder durch diese verfügbar sind) liegen beim Lizenzgeber und/oder seinen Lizenzgebern, verbundenen Unternehmen oder Lieferanten. Alle Rechte an den Softwarediensten und der Software, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben vorbehalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Dienste und die Software nicht zu kopieren, neu zu veröffentlichen, Framing in Verbindung mit ihnen durchzuführen, sie herunterzuladen, zu übertragen, zu modifizieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, abzutreten, zu vertreiben, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, Reverse Engineering an ihnen vorzunehmen oder abgeleitete Werke von ihnen zu erstellen, es sei denn, dies ist hier ausdrücklich gestattet. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die mit der Software erstellten und über die Softwaredienste veröffentlichten Inhalte in unveränderter Form ausschließlich für die persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt oder verbreitet werden. Jede andere Nutzung der über die Softwaredienste und die Software verfügbaren Inhalte, insbesondere die Verbreitung, Vervielfältigung, Änderung, Anzeige oder Übertragung, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers strengstens untersagt. Alle Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise müssen bei allen Reproduktionen erhalten bleiben.
    2. Der Lizenzgeber lehnt hiermit jegliche Rechte an Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Urheberrechten, Patenten, Domainnamen oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter ab. Alle oben aufgeführten geistigen Eigentumsrechte Dritter sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Der Lizenzgeber lehnt jegliche Eigentumsrechte an den geistigen Eigentumsrechten ab, die nicht seine eigenen sind.
    3. Für den Kunden. Alle Titel, Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten, die der Kunde oder Endbenutzer besitzt und die der Kunde oder Endbenutzer in die Softwaredienste hochlädt, verbleiben bei diesem Kunden oder Endbenutzer.
    4. Rechte Dritter. Die Softwaredienste und die Software des Lizenzgebers können in Verbindung mit oder unter Verwendung bestimmter Tools, Formate, Software oder Produkte Dritter („Komponenten Dritter”) betrieben werden, und der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in Bezug auf diese Funktionalität ab. Alle Komponenten Dritter, die in die Softwaredienste und die Software des Lizenzgebers integriert sind oder diese begleiten, sind das geistige Eigentum Dritter und durch US-amerikanische und internationale Urheberrechtsgesetze und anwendbare Verträge geschützt. Der Lizenzgeber hat die erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen erhalten, um die Komponenten Dritter in Verbindung mit den Softwarediensten und der Software des Lizenzgebers gemäß diesem Vertrag nutzen zu können. Der Kunde erkennt hiermit an, dass der Lizenzgeber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht gemäß den Bedingungen dieses Vertrages einräumt. Der Kunde stimmt hiermit zu und bestätigt, dass er die Komponenten Dritter nur in Verbindung mit den Softwarediensten und der Software des Lizenzgebers nutzen darf, wie dies in diesem Vertrag gestattet ist.
  12. Ungesetzliche oder verbotene Nutzung
    1. Der Kunde darf die Softwaredienste und die Software nicht für Zwecke nutzen, die widerrechtlich sind oder durch diesen Vertrag verboten sind oder die das ordnungsgemäße Funktionieren der Softwaredienste und der Software in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen versuchen. Der Kunde darf die Softwaredienste und die Software nicht in einer Weise nutzen, die die Softwaredienste und die Software beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte oder die die Nutzung der Softwaredienste und der Software durch Dritte beeinträchtigt. Der Kunde verpflichtet sich, keine Dateien zu verändern oder verändern zu lassen, die in oder über die Softwaredienste verfügbar sind, und/oder keine Software von Dritten zu verwenden, die Informationen von oder über die Softwaredienste und die Software abfängt, „Mining“ betreibt oder sie anderweitig erfasst. Der Kunde darf keine Materialien oder Informationen durch Mittel erhalten oder versuchen zu erhalten, die der Lizenzgeber nicht absichtlich allen Benutzern der Softwaredienste und der Software zur Verfügung stellt. Der Kunde darf keinen Angriff auf einen Server des Lizenzgebers starten, unterstützen oder sich an einem solchen beteiligen oder anderweitig versuchen, die Server des Lizenzgebers zu stören.
    2. JEDER VERSUCH DES KUNDEN, DIE SERVER DES LIZENZGEBERS ZU BESCHÄDIGEN ODER DEN RECHTMÄSSIGEN BETRIEB DES LIZENZGEBERS ZU UNTERGRABEN, STELLT EINEN VERSTOSS GEGEN STRAF- UND ZIVILRECHTLICHE GESETZE DAR. SOLLTE EIN SOLCHER VERSUCH UNTERNOMMEN ODER UNTERSTÜTZUNG FÜR EINEN SOLCHEN ANGRIFF GELEISTET WERDEN, BEHÄLT SICH DER LIZENZGEBER DAS RECHT VOR, VON EINEM SOLCHEN BENUTZER SCHADENERSATZ IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ZU VERLANGEN.
  13. Haftungsfreistellung
    1. Der Kunde erklärt sich hiermit bereit, den Lizenzgeber, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von jeglichen Kosten, Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Strafen oder Haftungen, einschließlich angemessener Gebühren für Anwälte und andere Fachleute, freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund eines Urteils, Beschlusses, einer gerichtlichen Verfügung oder eines Vergleichs zu zahlen sind, soweit diese aus einem Anspruch, einer Forderung, einer Klage, einem Prozess, einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren resultieren, das von einem Dritten eingeleitet wurde, einschließlich der Bewertung, eines Anspruchs oder einer Forderung durch eine staatliche Behörde oder Einrichtung, die sich aus einer Verletzung dieses Vertrags durch den Kunden ergeben, sowie aus Ansprüchen Dritter, die sich aus den in die Softwaredienste eingegebenen Inhalten des Kunden und des Endbenutzers ergeben, vorausgesetzt, dass der Kunde unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch benachrichtigt wurde und ihm die Befugnis, die Informationen und die Unterstützung für die Bearbeitung des Anspruchs oder die Verteidigung gegen einen Prozess, ein Verfahren oder einen Vergleich erteilt wurden und dass der Lizenzgeber den Anspruch, den Prozess oder das Verfahren nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden beigelegt oder verglichen hat.
    2. Der Lizenzgeber erklärt sich hiermit bereit, den Kunden, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von jeglichen Kosten, Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Strafen oder Haftungen, einschließlich angemessener Gebühren für Anwälte und andere Fachleute, freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund eines Urteils, Beschlusses, einer gerichtlichen Verfügung oder eines Vergleichs zu zahlen sind, soweit diese aus einem Anspruch, einer Forderung, einer Klage, einem Prozess, einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren resultieren, das von einem Dritten eingeleitet wurde, einschließlich der Bewertung, eines Anspruchs oder einer Forderung durch eine staatliche Behörde oder Einrichtung, die sich aus der Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenzgeber ergeben, sowie aus Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass die genehmigte Nutzung der vom Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Softwaredienste eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter darstellt; unter der Voraussetzung, dass der Lizenzgeber unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wurde und ihm Vollmacht, Informationen und Unterstützung bei der Bearbeitung des Anspruchs oder der Verteidigung gegen einen Prozess, ein Verfahren oder einen Vergleich erteilt wurde und dass der Kunde den Anspruch, den Prozess oder das Verfahren nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers beigelegt oder verglichen hat, und unter der weiteren Voraussetzung, dass der Lizenzgeber keine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 13 hat, soweit ein Anspruch auf der Kombination oder Nutzung der Softwaredienste mit anderer, nicht vom Lizenzgeber bereitgestellter Software, Hardware oder Diensten oder auf der Nutzung des Softwaredienstes in einer nach diesem Vertrag verbotenen Weise beruht, in einer Weise, für die er nicht konzipiert wurde, wenn die Softwaredienste selbst ansonsten nicht rechtsverletzend wären.
    3. Falls die Softwaredienste in einem solchen Prozess oder Verfahren als rechtswidrig eingestuft werden oder falls die Softwaredienste nach vernünftiger Einschätzung des Lizenzgebers eine solche Rechtsverletzung darstellen könnten und/oder ihre weitere Nutzung untersagt wird, wird der Lizenzgeber auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Softwaredienste weiter zu nutzen, oder (ii) die Softwaredienste durch nicht rechtswidrige Dienste mit im Wesentlichen gleichwertiger Funktion und Leistung ersetzen, oder (iii) die Softwaredienste so ändern, dass sie nicht rechtswidrig werden, ohne die Funktion oder Leistung wesentlich zu beeinträchtigen. Sollte keine dieser Maßnahmen für den Lizenzgeber technisch, kaufmännisch oder wirtschaftlich zumutbar sein, kann jede Partei diesen Vertrag kündigen. Nach einer solchen Kündigung erstattet der Lizenzgeber den Betrag der im Voraus gezahlten Gebühren für die noch nicht genutzten Softwaredienste zurück.
  14. Laufzeit und Beendigung
    1. Anfängliche Laufzeit. Dieser Vertrag beginnt, wenn der Kunde die Softwaredienste erwirbt oder auf andere Weise rechtmäßig das Recht zur Nutzung der Softwaredienste erwirbt. Dieser Vertrag gilt für die anfängliche Laufzeit, wie sie in den Rechnungsbedingungen in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Softwaredienste angegeben ist, und verlängert sich automatisch am Ende der anfänglichen Laufzeit und am Ende jeder weiteren Laufzeit, sofern und solange der Kunde nicht seine Absicht mitteilt, ein erworbenes Abonnement gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu kündigen. Sofern dieser Vertrag nicht früher wie hierin vorgesehen gekündigt wird, bleibt er bis zur Kündigung oder zum Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder der letzten gültigen Verlängerungslaufzeit (die „Vertragslaufzeit“) in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
    2. Beendigung. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe und zusätzlich zu allen anderen Kündigungsrechten in diesem Vertrag haben die Parteien das Recht, diesen Vertrag wie nachstehend beschrieben zu kündigen:

      (a) durch eine der Parteien, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht und dieser Verstoß 30 (dreißig) Tage nach der schriftlichen Mitteilung des Verstoßes an die andere Partei nicht behoben ist;

      (b) von einer der Parteien, wenn die andere Partei eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder ein Konkurs-, Insolvenz- oder Sanierungsverfahren nach dem Konkursrecht, dem Schuldenmoratorium oder ähnlichen Gesetzen gegen sie einleitet oder eingeleitet hat;

      (c) durch den Lizenzgeber, wenn geschuldete Beträge mehr als fünfzehn (15) Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung des Kunden über diese unbezahlten Beträge unbezahlt bleiben;

      (d) durch den Lizenzgeber unverzüglich im Falle von verbalen oder schriftlichen Beschimpfungen (einschließlich der Androhung von Beschimpfungen oder Vergeltungsmaßnahmen) durch einen Kunden oder den Endbenutzer, einen Mitarbeiter, Angestellten, Bevollmächtigten oder Vertreter, die gegen einen Kunden, Mitarbeiter oder Angestellten des Lizenzgebers gerichtet sind.

    3. Wirkung der Beendigung. Bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Rechte und Lizenzen, die der Lizenzgeber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages gewährt hat, unverzüglich. Bei einer ordnungsgemäßen Kündigung dieses Vertrags gemäß Abschnitt 14.2. (a) oder (b) erstattet der Lizenzgeber dem Kunden alle im Voraus gezahlten, aber nicht verdienten Gebühren zurück.
    4. Nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags stellt der Lizenzgeber den Inhalt des Kunden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen in angemessener Weise zur Verfügung.
    5. Weitergeltende Bestimmungen. Die Abschnitte mit den Titeln „Gebühren und Zahlungsbedingungen, Rückerstattungen, aktive Benutzer, Steuern“, „Eigentumsrechte“, „Vertraulichkeit“, „Garantien und Haftungsausschlüsse“, „Haftungsfreistellung“, „Haftungsbeschränkung“, „Wirkung der Kündigung“, „Persönliche Daten, Datenschutz, Offenlegung“, „Rechtswahl“ überdauern jede Kündigung oder jedes Auslaufen dieses Vertrags.
  15. Gebühren und Zahlungsbedingungen, Rückerstattungen, aktive Benutzer, Steuern
    1. Rechnungsstellung und Zahlung. Der Kunde zahlt die Gebühren für die Softwaredienste in der Höhe und zu den Bedingungen, die in den jeweiligen Rechnungsstellungsbedingungen festgelegt sind. Die Gebühren können vom Kunden durch Verwendung einer autorisierten Kreditkarte oder, falls der Lizenzgeber zustimmt, durch eine andere Zahlungsmethode beglichen werden. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Gebühren oder die anwendbaren Entgelte mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen zu ändern (diese kann per E-Mail an die Adresse gesendet werden, die der Kunde dem Lizenzgeber zuletzt mitgeteilt hat).
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen in der auf der Rechnung angegebenen Währung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
    3. Die vom Lizenzgeber erbrachten Softwaredienste werden im Voraus zu den in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Softwaredienste angegebenen Zahlungsbedingungen zum Fälligkeitsdatum und in der auf der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Softwaredienste angegebenen Währung in Rechnung gestellt. Verzugszinsen sind nach dem Gesetz zu zahlen. Nach der anfänglichen Laufzeit und zu Beginn jeder nachfolgenden Verlängerungslaufzeit werden die Gebühren für die kommende Verlängerungslaufzeit angepasst, um die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren des Lizenzgebers für die jeweiligen Softwaredienste widerzuspiegeln. Ist ein Betrag, den der Kunde im Rahmen dieses Vertrags für die Softwaredienste schuldet, überfällig, kann der Lizenzgeber, ohne Einschränkung anderer Rechte und Rechtsmittel, die unbezahlten Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Verträge beschleunigen, sodass alle diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und die Softwaredienste für den Kunden aussetzen, bis diese Beträge in voller Höhe bezahlt sind. Der Lizenzgeber wird den Kunden mindestens 7 Tage im Voraus darüber informieren, dass das Konto des Kunden überfällig ist, bevor er die Dienste für den Kunden einstellt. Darüber hinaus ist der Lizenzgeber berechtigt, ein Abonnement zu kündigen, den Inhalt des Kunden zu löschen und zu vernichten und diesen Vertrag bei einem Zahlungsrückstand von mehr als dreißig (30) Tagen sofort zu beenden.
    4. Sofern hierin oder in den Rechnungsbedingungen nicht anders angegeben, (i) basieren die Gebühren auf den Softwarediensten und der erworbenen Software und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) sind die Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die gezahlten Gebühren werden nicht rückerstattet, und (iii) können die erworbenen Mengen während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden.

      Sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, hat der Kunde im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags keinen Anspruch auf Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren.

    5. Aktive Benutzer. Wenn dies in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Softwaredienste festgelegt ist, werden die Gebühren für den Zugriff auf die Softwaredienste auf der Grundlage der Anzahl der aktiven Benutzer in jedem Abrechnungszeitraum ermittelt. Wenn dies in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Softwaredienste angegeben ist, sind die Abrechnungszeiträume für die Messung der aktiven Benutzer die einmonatigen Zeiträume, die am Datum des Inkrafttretens und danach an jedem einmonatigen Wiederkehren des Datums des Inkrafttretens beginnen und bis zum Ende der Abonnementlaufzeit andauern. Gebühren für zusätzliche aktive Benutzer, die über die in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Softwaredienste in jedem Abrechnungszeitraum angegebene autorisierte Anzahl von aktiven Benutzern hinausgehen (jeweils ein „zusätzlicher Benutzer“), werden dem Kunden nachträglich in der Höhe in Rechnung gestellt, die in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Softwaredienste angegeben ist. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Anzahl der aktiven Benutzer während eines aktiven Abrechnungszeitraums zu überprüfen, um festzustellen, ob der Kunde die Beschränkungen für aktive Benutzer einhält, und der Kunde wird den Lizenzgeber bei der Ausübung dieser Rechte in angemessener Weise unterstützen.
    6. Steuern. Alle Auslagen, Preise und Gebühren, die im Rahmen dieses Vertrags an den Lizenzgeber zu zahlen sind, sind ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern zu zahlen. Der Kunde ist für alle Bundes-, Landes-, Kommunal- oder sonstigen Steuern, Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Berufs- oder ähnliche Steuern verantwortlich, die von einer staatlichen Stelle auf den Verkauf, die Nutzung oder den Erhalt der Softwaredienste erhoben werden, mit Ausnahme der Einkommenssteuer des Lizenzgebers. Der Kunde trägt alle Gebühren und Bearbeitungskosten für Rückbuchungen, Betrug und Rückerstattungen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist der Kunde allein verantwortlich für die Erhebung der Mehrwertsteuer, Zahlungen und damit zusammenhängende Registrierungen, die sich in irgendeiner Weise aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen. Wenn der Lizenzgeber rechtlich verpflichtet ist, solche Steuern zu erheben, stellt der Lizenzgeber dem Kunden den Betrag dieser Steuern in Rechnung, und der Kunde wird diesen Betrag zahlen, es sei denn, der Kunde legt iSpring eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Kunde wird dem Lizenzgeber offizielle, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Quittungen oder andere vom Lizenzgeber in angemessener Weise angeforderte Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass diese Steuern gezahlt wurden. Die Parteien werden in angemessener Weise zusammenarbeiten, um die Steuerpflicht jeder Partei genauer zu bestimmen und um diese Steuerpflicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu minimieren.
  16. Vertraulichkeit
    1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle von einer Partei („offenbarende Partei“) gegenüber der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offenbarte Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenbarung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kunden- und Benutzerdaten; zu den vertraulichen Informationen des Lizenzgebers gehören die Softwaredienste und die über die Softwaredienste verfügbaren Inhalte; und zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieses Vertrags und alle Rechnungsstellungsbedingungen (einschließlich Preisgestaltung) sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -entwürfe und Geschäftsprozesse, die von der betreffenden Partei offenbart werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei verletzt wurde, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei verletzt wurde, (iii) von einem Dritten empfangen wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei verletzt wurde, oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen genutzt wurden.
    2. Die empfangende Partei darf die von der offenbarenden Partei im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenbarenden Partei nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig zugänglich machen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt ungeachtet der Beendigung des Vertrags bestehen.
    3. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Inhalte zu überprüfen, die über die Funktionen zur Netzpublikation der Softwaredienste öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Lizenzgeber behält sich außerdem das Recht vor, das Nutzungsverhalten in aggregierter Form zu analysieren.
    4. Mit Ausnahme der oben genannten Inhalte und außer aufgrund von Anweisungen des Kunden, gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorschriften oder gerichtlichen Anordnungen ist der Lizenzgeber nicht berechtigt, die vom Kunden über die Softwaredienste verarbeiteten Inhalte zu überprüfen.
    5. Penetrationstests. Wenn der Kunde Penetrationstests durchführen oder einen Dritten mit der Durchführung von Penetrationstests beauftragen möchte, muss der Kunde den Lizenzgeber mindestens dreißig (30) Tage vor der Durchführung der Penetrationstests schriftlich davon in Kenntnis setzen. Penetrationstests werden erst nach Erhalt und Validierung der erforderlichen Informationen, die der Kunde dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellt hat, und nach Aushändigung der vom Kunden oder seinen Auftragnehmern erteilten Genehmigungen für Penetrationstests an den Kunden genehmigt. Alle Penetrationstests, die vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, erfolgen: (a) auf Kosten des Kunden; (b) beschränkt auf die in der Anfrage für Penetrationstests angegebenen Quell- und Ziel-IP-Adressen und die Netzwerkbandbreite sowie auf die Zeiten und sonstigen Bedingungen, die in der vom Kunden oder seinem Auftragnehmer erteilten Genehmigung angegeben sind, und der Kunde hält sich an die dem Kunden zur Verfügung gestellten Richtlinien des Lizenzgebers oder seines Auftragnehmers bezüglich der Nutzung von Tools und Diensten zur Sicherheitsbeurteilung. Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die dem Lizenzgeber oder anderen Kunden des Lizenzgebers durch Penetrationstests entstehen.
  17. Persönliche Daten, Datenschutz, Offenlegung
    1. Der Lizenzgeber unterhält administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kunden- und Endbenutzerdaten, wie in dem auf Wunsch des Kunden erhältlichen Sicherheits-Whitepaper beschrieben. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs, der Nutzung, der Änderung oder der Offenlegung von Kundendaten durch Mitarbeiter des Lizenzgebers, außer (a) zur Erbringung der erworbenen Softwaredienste und zur Verhinderung oder Behebung von Dienst- oder technischen Problemen, oder (b) mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden.
    2. Damit der Kunde die Softwaredienste nutzen kann, muss er dem Lizenzgeber bestimmte Daten über die Vertreter des Kunden zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, den Namen der Organisation des Kunden und den Titel des Vertreters des Kunden. Nach Erhalt dieser Daten wird der Lizenzgeber diese mittels automatischer Datenverarbeitung verarbeiten, um dem Lizenzgeber die Verwaltung und sonstige Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der Softwaredienste zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Softwarediensten erhalten.
    3. Damit der Kunde die Softwaredienste nutzen kann, muss der Kunde dem Lizenzgeber außerdem gestatten, Sitzungsinformationen auf den Endgeräten der Vertreter des Kunden zu speichern und abzurufen, und zwar durch die Verwendung von „Cookies“. Der Zweck dieser Speicherung und des Abrufs von Informationen besteht darin, die notwendigen An- und Abmeldeverfahren für die Softwaredienste zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Softwarediensten erhalten.
    4. Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass Endbenutzer persönliche Daten zur Verfügung stellen müssen, um Zugang zu den Softwarediensten zu erhalten. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass diese persönlichen Daten von den Endbenutzern zur Verfügung gestellt werden. Wenn Anwendungen Dritter vom Lizenzgeber innerhalb der Softwaredienste zur Verfügung gestellt werden oder wenn ein Endbenutzer veranlasst oder akzeptiert, Inhalte oder persönliche Daten aus den Softwarediensten in eine Anwendung eines Nicht-Lizenzgebers zu kopieren oder zu exportieren, erkennt der Kunde an, dass der Lizenzgeber einem solchen Anbieter von Drittanwendungen Zugang zu Inhalten und persönlichen Daten gewähren kann, soweit dies für die Interaktion mit solchen eingebetteten, verknüpften oder interagierenden Anwendungen erforderlich ist.
    5. Wenn der Lizenzgeber zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf persönliche Daten hat, die auf dem Konto des Kunden gespeichert sind, das dem Kunden gehört, gilt der Lizenzgeber als Verarbeiter des Kunden. Der Lizenzgeber erfüllt seine Verpflichtungen als Verarbeiter in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und -vorschriften und akzeptiert darüber hinaus eine solche Beauftragung auf der Grundlage der von den Parteien ausgeführten Anweisungen und Bedingungen im DPA, der einen integrierten Bestandteil dieses Vertrags bildet.
    6. Die Praktiken des Lizenzgebers zur Erfassung und Weitergabe von Informationen sind in der Datenschutzrichtlinie des Lizenzgebers dargelegt, die unter https://www.ispringlearn.de/datenschutz verfügbar ist.
    7. Der Kunde akzeptiert, dass der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, dem Kunden Informationen über die Nutzung der Softwaredienste durch einzelne Endbenutzer zu offenbaren.
  18. Gesetzlich vorgeschriebene oder erforderliche Offenbarung

    Sollte die empfangende Partei von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde rechtlich gezwungen, verpflichtet oder aufgefordert werden, vertrauliche Informationen einer offenbarenden Partei zu offenbaren, wird die empfangende Partei die offenbarende Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen, es sei denn, eine solche Mitteilung würde gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen, und auf Wunsch und Kosten der offenbarenden Partei angemessen mit dieser zusammenarbeiten, damit die offenbarende Partei eine solche Offenbarungspflicht verhindern, einschränken oder anderweitig darauf reagieren kann. Ungeachtet des Vorstehenden wird die empfangende Partei, wenn sie aufgrund geltender Wertpapiergesetze, -vorschriften oder Börsenanforderungen verpflichtet ist, vertrauliche Informationen einer offenbarenden Partei zu offenbaren oder zu beschreiben, angemessene Anstrengungen unternehmen, um die offenbarende Partei zu benachrichtigen, bevor sie diese Gesetze, Vorschriften und Regelungen einhält. Die empfangende Partei verpflichtet sich, nur den Teil der vertraulichen Informationen zur Verfügung zu stellen, zu offenbaren oder zu beschreiben, der (nach Ansicht ihres Rechtsbeistands) gesetzlich erforderlich ist.

  19. Modifikationen.
    1. Dieser Vertrag, mit Ausnahme des DPA, kann vom Lizenzgeber jederzeit geändert werden, indem er dem Kunden die neuen Bedingungen auf der Website oder bei der nächsten Anmeldung des Kunden bei den Diensten zur Verfügung stellt. Bitte überprüfen Sie außerdem regelmäßig die Website-Nutzungsbedingungen, die auf der Website https://www.ispringlearn.de/nutzungsbedingungen veröffentlicht sind, um sicherzustellen, dass Sie alle Bedingungen für die Nutzung der Website.
    2. Nimmt der Kunde die Abänderung nicht an, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Veröffentlichung der Abänderung auf der Website mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern die Änderungen eine nachteilige Auswirkung auf den Kunden haben, die nicht als geringfügig angesehen werden kann. Wird der Vertrag vom Kunden nicht innerhalb der vorgenannten Frist gekündigt, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde die neuen Bedingungen akzeptiert hat.
    3. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an den Softwarediensten und der Software vorzunehmen, die er für notwendig oder nützlich hält, um: (a) die Qualität oder (i) die Bereitstellung der Dienste des Lizenzgebers für seine Kunden, (ii) die Wettbewerbsfähigkeit oder den Markt für die Dienste des Lizenzgebers oder (iii) die Kosteneffizienz oder die Leistung der Softwaredienste zu erhalten oder zu verbessern; oder (b) das geltende Recht einzuhalten; vorausgesetzt, dass solche Änderungen nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Funktionalität der Softwaredienste führen.
  20. Feedback

    Der Kunde kann dem Lizenzgeber von Zeit zu Zeit Vorschläge, Kommentare oder sonstiges Feedback in Bezug auf die vom Lizenzgeber bereitgestellten Produkte, Materialien, Software oder Informationen übermitteln (im Folgenden „Feedback“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jegliches Feedback völlig freiwillig ist und ohne gesonderte Vereinbarung keine Vertraulichkeitsverpflichtung für den Lizenzgeber begründet. Der Lizenzgeber wird jedoch die Quelle eines Feedbacks nicht ohne die Zustimmung der übermittelnden Partei offenbaren. Es steht dem Lizenzgeber frei, dieses Feedback nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen und zu nutzen, ohne dass er dem Kunden gegenüber in irgendeiner Weise verpflichtet ist. Das Vorstehende berührt jedoch nicht die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die gemäß der Datenschutzrichtlinie geschützten Informationen.

  21. Abtretung

    Dieser Vertrag, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers weder ganz noch teilweise vom Kunden abgetreten werden. Jeder Versuch einer Abtretung ohne diese Einwilligung ist null und nichtig und hat keine Wirkung. Der Lizenzgeber hat jederzeit das Recht, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Verbundenes Unternehmen des Lizenzgebers oder ein anderes Unternehmen, das vom Lizenzgeber zur Erbringung der Softwaredienste autorisiert wurde, abzutreten, und zwar mit vorheriger Mitteilung an den Kunden.

  22. Öffentlichkeit

    Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Werbematerial und allgemeine Marketingmitteilungen über ihre Beziehung herausgeben, und keine Partei darf die Bedingungen dieses Vertrags gegenüber Dritten offenlegen, außer gegenüber ihren externen Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern sowie finanziellen und technischen Beratern, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

  23. Wahl des Rechts und des Vertragspartners
    1. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne Rücksicht auf ihre Grundsätze des Kollisionsrechts. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Dubai für alle Ansprüche oder Klagegründe einverstanden, die sich aus diesem Vertrag oder den Produkten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, vorausgesetzt, dass diese Ausschließlichkeit nicht für Klagen gilt, die vom Lizenzgeber eingeleitet oder erhoben werden.

      Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn die juristische Person von iSpring, die die Softwaredienste bereitstellt, ein anderes Unternehmen ist, das auf der Company Page angegeben ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ausschließlich nach den Gesetzen des Landes ausgelegt, in dem diese juristische Person von iSpring registriert ist, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts.

    2. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, trägt der Lizenzgeber keine Verantwortung und übernimmt kein Risiko, wenn die Softwaredienste, ein Produkt oder ein Dienst, der über die Softwaredienste verfügbar ist, aus irgendeinem Grund gegen nationales Recht eines Staates verstößt. Diejenigen, die Zugang zu den Softwarediensten haben, tun dies auf eigene Initiative und sind für die Compliance mit ihren nationalen Gesetzen verantwortlich.
  24. Änderungen an diesem Vertrag

    Dieser Vertrag kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Wenn wir Änderungen vornehmen, werden wir Sie darüber informieren, indem wir das „Datum der Überprüfung“ am Anfang dieses Vertrages ändern. Wir empfehlen Ihnen, diesen Vertrag jedes Mal zu überprüfen, wenn Sie die Produkte herunterladen und/oder auf die Softwaredienste zugreifen, um über die Änderungen informiert zu sein.

    Wenn Sie mit Änderungen an diesem Vertrag nicht einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung der Produkte und Softwaredienste einstellen und Ihr(e) Konto/Konten deaktivieren, wie oben beschrieben.

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